Kanalsanierung

Das grabenlose Sanieren von Abwasserleitungen mittels Kurz- und Langliner Verfahren

Das Lang- und Kurzliner-Sanierungssystem ist ein Verfahren für die abschnittsweise bzw. punktuelle Sanierung sämtlicher Arten von Abwasser- und Kanalrohren. Bei diesem System werden Glasfasermatten und Kunstharze verwendet und verarbeitet.

Durch modernste Sanierungstechnik ist es möglich, defekte Entwässerungskanäle durch das Rohr-im-Rohr-System wieder voll funktionsfähig herzustellen.

Meistens sind die Entwässerungsleitungen nicht auf ihrer gesamten Länge beschädigt, sondern nur einige Muffen-Verbindungen weisen einen Wurzeleinwuchs oder einen Versatz auf.

Aus diesem Grunde ist eine komplette Sanierung der gesamten Haltung nicht immer notwendig und wirtschaftlich!

In der Praxis hat sich hier die punktuelle Sanierung bewährt.

Mit unserem Kurz-/und Lang-Liner-Sanierungssystem lassen sich meistens ohne großen Aufwand Schäden im Rohr wie zum Beispiel Wurzeleinwuchs, Muffenversatz, Scherbenbildung oder auch ein starker Fremdwassereintritt problemlos sanieren.

Die Anwendungsbereiche mit diesen Verfahren sind vielseitig.

Das Kurz-/Langliner Verfahren ist hervorragend geeignet für die Reparatur von Rissen (z.B. Längs oder Radialrisse, sowie Kombinationen aus Längs- und Radialrissen), undichten Rohrverbindungen (Muffen), Scherbenbildung, Korrosion und Wurzeleinwüchsen etc.

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Die Vorteile auf einen Blick:

  • Das Sanierungssystem haftete auf allen Rohrwerkstoffen, d.h. Steinzeug, Kunststoff, Beton, Stahlbeton, Faserzement, Gusseisen usw. und gewährleistet eine form- und kraftschlüssige Verbindung
  • In den meisten Fällen: keine aufwendigen und teuren Erdarbeiten.
  • kostengünstige Sanierung, da nur die betroffenen Schadensstellen saniert werden. Neben der gesamten Kanalsanierung haben wir auch auf Wunsch die kostengünstigere Möglichkeit, nur die betroffenen Schadstellen zu sanieren
  • Tragverhalten des Rohres wird stabilisiert.
  • nach 2 Stunden Aushärtungszeit ist wieder ein normaler Betrieb möglich.

Zulassung

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt)
  • Ü-Zeichen, Fremdüberwachung durch zertifiziertes Prüfinstitut
  • Umweltverträglichkeitsprüfung