Besondere Satzung: Das Wasserschutzgebiet

Für Teile der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt, wie Möhrendorf und Bubenreuth, gelten gesonderte Satzungen, da Sie zum Wasserschutzgebiet gehören.
Dies erfordert eine besondere Vorsicht und umweltschonende Methode bei der Entwässerung.

Unter folgendem Link finden Sie die Satzungen für die Wasserschutzgebiete:
Wasserschutzgebiet Stadt Erlangen

Hinweise zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West: Wasserschutzzone/Wasserschutzgebiet

Wiederkehrende Überprüfungspflicht Erlangen-West (Wasserschutzzone)

Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt Erlangen, müssen sämtliche in der Erde oder unter Gebäuden verlegten Grundstücksentwässerungsleitungen (auch Regenwasserleitungen),  die an einem städtischen Mischwasserkanal angeschlossen sind, alle 5-10 Jahre auf Dichtheit überprüft werden.

Auch der Anschlusskanal bis an die Grenze der Rohraußenwand des städtischen Kanals ist Bestandteil der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.

Was wird von Ihnen für die Durchführung benötigt?

Als erstes benötigen wir einen  genehmigten Entwässerungsplan bzw. den zuletzt bei der Stadt eingereichten Entwässerungsplan um Ihnen ein Angebote erstellen zu können.  Sollten Sie über diesen Plan nicht verfügen, können Sie als Eigentümer im Regelfall eine Plankopie im Stadtarchiv beantragen.

Stadt Archiv, Luitpoldstr. 47, 91052 Erlangen, Tel.: 09131/86-22 19

Wie wird die Überprüfung durchgeführt?

Durch setzen von Abdichtblasen über Kontrollschächte bzw. Reinigungsöffnungen werden die Abwasserleitungen abschnittsweise im gesamten privaten Kanalbereich auf Dichtheit geprüft.

Bei der Wasserdruckprüfung muss das Wasser eine Füllhöhe bis Rückstaueben (Höhe Straßenkanal) erreichen. 15 Minuten nach Wasserfüllung (Beruhigungszeit) und der  folgenden 15 Minuten (Prüfzeitraum) darf sich kein nennenswerter Wasserverlust einstellen.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn zulässige Druckabfallwerte eingehalten werden. Schächte sind durch eine Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Was passiert, wenn keine Kontrollöffnung vorhanden ist?

Sollte eine Überprüfung aufgrund fehlender Kontrollöffnungen nicht möglich sein, muss nachträglich eine Reinigungsöffnung bzw. ein Kontrollschacht eingebaut werden.

Weitere und ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Hinweisbroschüre zur Durchführung von Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West, zu finden auf der Seite der Stadt Erlangen.(www.erlangen.de)